Rechte und Pflichten eines Athleten

Doping schadet nicht nur dem Körper und der Psyche, sondern es verschafft dem Konsumenten gleichzeitig einen Vorteil gegenüber den Konkurrenten. Um faire Wettkämpfe durchführen zu können, haben die Athleten Anspruch auf gewisse Rechte. Mit jedem Recht aber, hat der Sportler einige Regeln einzuhalten. So muss der Sporttreibende gewisse Pflichten erfüllen. Um die wichtigsten Punkte darzustellen, werden wir diese in eine Geschichte packen. Die Geschichte wird dabei aus der ICH- Perspektive erzählt. "Ich" spiele dabei einen Sportler, der zum ersten Mal mit Doping konfrontiert wird.

Es ist ein schöner Sommermorgen. Bevor ich mein gesundes, vitaminreiches Frühstück einnehme, besorge ich mir die Post aus dem Briefkasten. Ich staune nicht schlecht, als ich beim Durchblättern von Werbungen, Rechnungen und Zeitungen, einen Brief der "Fachkommission für Dopingbekämpfung (FDB)" sehe. Mir ist sofort klar, dass es sich um eine Dopingkontrollbehörde handelt. Da ich bis anhin niemals etwas mit Doping zu tun hatte, rief ich meinen Trainer an. Er vergewisserte mir, dass dies kein Problem sei und er die Sache mit mir besprechen werde.
Ich nehme also die Einladung zum nächsten Training mit. Mein Trainer erklärt mir zur Beruhigung, dass die ganze Kontrolle vertraulich behandelt werde und der Dopingtest nach geltenden Regeln durchgeführt werde. Weiter erfahre ich, dass ich als Gegenleistung gewisse Pflichten zu erfüllen habe. Ich stelle also sogleich meine brennende Frage, ob ich diesem Aufgebot nachkommen müsse. Er beantwortet diese Frage mit einem klaren "Ja" und verweist mich auf die Konsequenzen bei nicht Erscheinen. Diese Folgerungen könne ich in der beigelegten Broschüre nachlesen. Da ich sehr unsicher bin, wäre ich beruhigter, wenn ich nicht alleine gehen müsste. Er stellt sich sofort zur Verfügung, denn ich darf von einer Vertrauensperson begleitet werden. Als ich mich wohler fühlte, beendeten wir unser Gespräch für heute. Er gab mir auf den Heimweg mit, dass ich mich über den Kontrollablauf informieren soll, denn es sei auch ein Teil meiner Pflichten, darüber Bescheid zu wissen.
Zu Hause verhalte ich mich, wie es mein Trainer mir riet. Am nächsten Tag habe ich einen Termin beim Arzt. Dieser Termin kommt mir gelegen, weil ich ihm gleich mitteilen kann, dass ich Sport treibe und den Dopingregeln unterstehe. So vermeide ich verfälschte Ergebnisse durch Medikamentenbeeinflussung. Da mir meine Rechte bei der bevorstehenden Dopingkontrolle nicht vollständig klar sind, bitte ich meinen Trainer, mir am Abend mein Puzzle zu vervollständigen.
Der Trainer erklärt mir, dass ich das originalverpackte Kontrollmaterial selbst auswählen dürfe. Bei der Urinprobe ist eine Person gleichen Geschlechtes zur Überwachung anwesend. Anschliessend müsse ich auf dem Kontrollformular meine, in den letzten 2 Tagen konsumierten Medikamente aufführen und das Formular schlussendlich unterschreiben. Er fügt hinzu, dass ich Anrecht auf eine Kopie des Kontrollformulars habe. Ich bedanke mich für die Erklärungen und starte mein Training. Kurz bevor ich das Training beende, frage ich den Trainer, ob ich mich über das Ergebnis der Kontrolle informieren müsse. Dieser antwortet mir, dass es mein Recht sei, automatisch über das Testergebnis aufgeklärt zu werden. Gerade als ich aus der Umkleidekabine komme und mich schon auf den Heimweg machen will, kommt mein Trainer vorbeigelaufen. Mir fällt in letzter Minute ein, dass ich ihm meine Abwesenheit vom nächsten Freitag mitteilen muss. Er will mich aufziehen und sagt, dass dies unmöglich sei. Darauf erzähle ich ihm, dass ich umziehen werde und den Lastwagen an diesem Tag gemietet habe. Da fällt ihm eine wichtige Pflicht ein, die ich zu erfüllen habe. Ich muss nämlich meine Adressänderung innerhalb von 14 Tagen der Fachkommission für Dopingbekämpfung melden.
Zwei weitere Pflichten erfülle ich automatisch, denn ich surfe häufig im Internet und stosse dabei auch immer wieder auf die Dopingliste. Eine weitere Pflicht erfülle ich während des Trainings. Der Trainer bespricht mit mir von Zeit zu Zeit die Dopingbekämpfungsmethoden unseres Vereins.
Da ich nun die wichtigsten Rechte und Pflichten kenne, habe ich nichts mehr zu befürchten und kann beruhigt zur Dopingkontrolle erscheinen.
Stefan Eberli, Marcel Süess und Yves Zellweger BMI7C SG 2005