Disziplinarkammer für Dopingfälle

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle ist ein Organ der Swiss Olympic Association. Es erhält von der Fachkommission für Dopingbekämpfung die Resultate einer positiven Probe und behandelt als Sport-Strafbehörde die einzelnen Fälle. Dabei befolgt sie die Regeln des Doping-Statutes und des darauf aufbauenden "Reglements betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer für Dopingfälle". Dieses Reglement beschreibt das Vorgehen bei einem Doping-Vergehen. Um den Inhalt dieses Dokumentes zusammenzufassen, beschreiben wir einen Fall in der Ich- Form. Dabei bin "ich" positiv auf Doping getestet worden und "mein" Fall wird nun von der Disziplinarkammer beurteilt.
Ich als Sportler stelle eine Partei dar. Mir gegenüber sitzt als zweite Partei der Sportverband. Zu meiner Verteidigung kann ich eine Person als Rechtsbeistand heranziehen. Der Präsident der Disziplinarkammer eröffnet das Verfahren. Dabei habe ich die Gelegenheit, mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. Meine Resultate werden betrachtet. Da sie für die Beurteilung des Falles jedoch nicht reichen, wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Dieses ist jedoch nicht zwingend.
Es wird also ein Instruktionsrichter bestimmt, der die Beweisaufnahme durchführt. Während dem Untersuchungsverfahren werde ich mindestens einmal vernommen. Aus diesem schliesst der Instruktionsrichter, dass mein Trainer an der Tat beteiligt war. Daraus folgt, dass ihm auch ein Verfahren eröffnet wird. Hat der Instruktionsrichter die Beweismittel wie Zeugenprotokolle oder Akten des Sportverbandes gesichert, so kann er vorsorglich eine vorläufige Sperre verhängen. Nachdem der Instruktionsrichter das Untersuchungsverfahren für vollständig hält, muss er uns Akteneinsicht gewähren. Ich erhalte die Möglichkeit, Ergänzungen anzubringen, welche nach Entscheidung des Instruktionsrichters eingebracht oder verworfen werden. Der Untersuchungsrichter gibt die Akten an den Präsidenten der Disziplinarkammer und schliesst damit das Untersuchungsverfahren ab. Ich erhalte eine Einladung zur Hauptverhandlung, welche in einer Woche stattfindet.
Während der Hauptverhandlung wird das Beweisverfahren abgeschlossen. Anschliessend wird mir das Recht für einen Schlussvortrag zugesprochen. Habe ich mich geäussert, erhält der Sportverband die Möglichkeit, das Verfahren aus dessen Sicht abzuschliessen. Im Stillen berät sich nun die Disziplinarkammer und fällt das Urteil unter Berücksichtigung aller Ergebnisse. Ich werde für schuldig befunden und mir wird auf Grund des Dopingstatus eine Sperre von 2 Jahren auferlegt. Das Urteil erhalte ich als eingeschriebenen Brief. Da ich mit dem Urteil nicht zufrieden bin, lege ich innert 21 Tagen Rekurs ein. Mein Fall wird dem Schiedsgericht für Sport weitergegeben. Für die Verfahren fallen Kosten in der Höhe von 100 Franken bis 2000 Franken an. In meinem Fall muss ich für die Kosten aufkommen, da ich für schuldig befunden wurde. Andernfalls übernähme die Swiss Olympic Association die Kosten.
Der genaue Wortlaut des "Reglements betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer für Dopingfälle" kann hier betrachtet werden.
Stefan Eberli, Marcel Süess und Yves Zellweger BMI7C SG 2005